Spezifische Schulung von Personen, die mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut sind, die Sicherheitskontrollen durchführen (Aufsichtspersonal)
39 Unterrichtseinheiten (UE)
Nach Abschluss der Schulung wird jedem Teilnehmer eine Schulungsbescheinigung gem. § 8 LuftSiSchulV ausgehändigt, die von einem Ausbilder unterzeichnet ist.
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