11.2.6 Schulung von anderen Personen als Fluggästen, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen

Inhalt

  • Kenntnis zur Sicherheitskultur am Arbeitsplatz
  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen.
  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften.
  • Kenntnis über die Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen.
  • Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren.
  • Kenntnis über die Zugangskontrolle und die einschlägigen Kontrollverfahren.
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise.
  • Kenntnis der Meldeverfahren.
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände, so wie auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle.

Zielgruppe

  • Diese Schulung richtet sich an andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu den Sicherheitsbereichen benötigen und nicht unter die Nummern 11.2.3. bis 11.2.5. und 11.5. der VO(EU) 2015/1998 fallen.
  • Sonstiges Personal LVG´en
  • Flughafenpersonal

Zertifikat

Schulungsbescheinigung gem. § 8 LuftSiSchulV

Kosten

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